Keine Reifenbindung nur bei EG- Typisierten Fahrzeugen!!!
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Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis
und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern.
Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph,
die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt - Klick
Aber Achtung:
Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!!
Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen:
Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung:
e11
Also z.B. : e11*2002/24* …..
Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin.
Das heißt das es durchaus sein kann das zwei, äußerlich und technisch identische Fahrzeuge, je nach Zulassung
entweder eine Reifenbindung haben, oder nicht.
Es bleibt nur die Hoffnung das im Zuge weiterer Angleichung an europäisches Recht dieser nationale Blödsinn verschwindet.
Im folgenden der entsprechende Bereich der Email von Uli Bonsels an mich:
per email am 22.10.2008: …… das die bisherige Bescheinigung nicht ganz eindeutig ist, da der Sachverhalt nur für Fahrzeuge zutrifft, die eine EG-Typgenehmigung besitzen.
Fahrzeuge mit einer nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) besitzen leider auch weiterhin eine Fabrikatsbindung, da diese in der ABE verankert ist.
Anbei eine überarbeitete und (hoffentlich) eindeutige Version der Bescheinigung
mit der Bitte um Kommunizierung im Forum.Vielen Dank und beste Grüße
Uli
Ulrich Bonsels
Kundendienstleiter & Pressesprecher
Triumph Motorrad Deutschland GmbH
T5net.de
16. Juni 2010 um 23:59
Ja Servus, Lese hier ab und an mit und wollte nun doch ach mal meinen Komentar abgeben. Sehr gut strukturierter Blog Informativ und Aktuell. Mach weiter so. Gruss